Covid-19-Auffrischimpfungen
von Praxis Dres. Kuprat
Neu! Seit 20. September 2022 wird von der STIKO die Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten (bivalenten) Covid-19 Impfstoff empfohlen!
Neu! Seit 18. August 2022 wird von der STIKO die 2. Covid-19-Auffrischimpfung (vierte Impfung) für alle Personen ab 60 Jahren und alle Personen mit chronischen Krankheiten ab 5 Jahren empfohlen!
Neu! Ab 1. Oktober 2022 sind in Deutschland wegen einer Änderung im Infektionsschutzgesetz drei Covid-19 Impfungen erforderlich, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.
Wie erhalte ich die Covid-19-Auffrischimpfungenen bzw. eine dritte, vierte und fünfte Covid 19-Impfung?
Wir bieten in unserer Praxis alle erforderlichen Covid-19-Auffrischimpfungen und die Covid-19 Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff der Firma BioNTech an. Bitte melden Sie sich wie bisher in unserer Praxis für diese Impfung an.
Welcher Impfstoff?
In unserer Praxis ist der Omikron BA.4/5-adaptierte bivalente Impfstoff der Firma Biontech verfügbar. Seit dem 20. September 2022 wird von der STIKO die Durchführung aller Auffrischimpfungen mit einem an Omikron-adaptierten (sog. bivalenten) Impfstoff empfohlen.
Der bislang verwendete sog. monovalente Impfstoff der Firma Biontech, der seit 2020 verfügbar ist, soll nur noch für die sogenannte Grundimmunisierung (entspricht der ersten und zweiten Impfung) verwendet werden. Laut Information der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) vom 8. Dezember 2022 kann wegen guter Studiendaten auch der Omikron-adaptierte Impfstoff zur Grundimmunisierung verwendet werden, die STIKO hat sich hierzu aber noch nicht geäußert und bislang besteht auch dafür in Deutschland keine Zulassung.
Die STIKO geht davon aus, dass besonders Personen, die bislang keine SARS-Cov2 Erkrankung in der Omikronwelle durchgemacht haben, von einer Auffrischimpfung mit den neuen (sog. bivalenten) Omikron-Impfstoffen profitieren. Es wird erwartet, dass ab März 2023 die neue nochmals deutlich ansteckendere Omikronvariante XBB.1.5 aus den USA bei uns dominant wird verbunden mit einem Erkrankungsanstieg. Die aktuelle Studienlage zeigt, dass die aktuell verfügbaren bivalenten Omikron-adaptierten Impfstoffe auch hier vor einem schweren Verlauf schützen.
Wer sollte eine 2. Auffrischimpfung (vierte Covid-19 Impfung) erhalten?
Die 2. Auffrischimpfung wird nach der aktuellen Empfehlung der STIKO vom 18. August 2022 nun einem größeren Personenkreis und nun drei, vier bzw. sechs Monate nach Durchführung der 1. Auffrischimpfung empfohlen. Nach aktueller Studienlage ist es nach aktueller STIKO-Empfehlung im Hinblick auf die Stärke der Immunantwort und die resultierende Schutzdauer vorteilhaft, einen längeren Impfabstand zur letzten Impfung einzuhalten, weshalb aktuell ein Impfabstand von sechs Monaten zur letzten Impfung empfohlen wird (individuelle Anpassungsmöglichkeit siehe unten).
Folgenden Personen wird die 2. Auffrischimpfung empfohlen:
- alle Personen ab 60 Jahren (frühestens 4 - 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung)
- alle Bewohner in Pflegeheimen (frühestens 4 - 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung)
- alle Personen mit Immunschwäche (frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung)
- alle Personen ab 5 Jahren mit Grunderkrankungen mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19 Verläufe (u. a. chron. Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herz-Kreislaufsystems, der Leber, der Nieren, des Stoffwechsels, der Neurologie: z. B. Asthma, COPD, Diabetes, Krebserkrankungen)
- Gesundheits- und Pflegepersonal (frühestens 4- 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung) Eine 2. Auffrischimpfung wird aktuell von der STIKO nicht empfohlen für Personen, die nach der 1. Auffrischungsimpfung bereits eine SARS-Cov2 Infektion durchgemacht haben.
Eine 2. Auffrischimpfung wird aktuell von der STIKO nicht empfohlen für Personen, die nach der 1. Auffrischungsimpfung bereits eine SARS-Cov2 Infektion durchgemacht haben.
Wer sollte eine 3. Auffrischimpfung (fünfte Covid-19 Impfung) erhalten?
Die 3. Auffrischimpfung wird nach der aktuellen Empfehlung der STIKO vom 18. August 2022 nur für einen bestimmten Personenkreis von Hochrisikopatienten nach individueller Abwägung, z. B. Hochbetagten und sechs Monate nach Durchführung der 2. Auffrischimpfung empfohlen.
Wer sollte eine 1. Auffrischimpfung (dritte Covid-19 Impfung) erhalten?
Die seit Dezember 2021 bestehende Empfehlung der STIKO zur 1. Auffrischimpfung nun vier bis sechs Monate (bislang drei Monate) nach Abschluss der sogenannten Grundimmunisierung (entspricht der erfolgten Durchführung von zwei Covid-19-Impfungen) gilt weiterhin und ist weiterhin für alle Personen ab 12 Jahren möglich und empfohlen.
Personen, die eine Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, sollen eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung als Optimierung der Grundimmunisierung erhalten und auch hier wird nun vier bis sechs Monate (bislang drei Monate) nach der Impfung mit einem mRNA Impfstoff erneut eine mRNA Impfung als sog. Boosterimpfung und 1. Auffrischimpfung empfohlen.
Personen, die bereits zweimalig geimpft sind und danach an Covid-19 erkrankt sind, sollten nach Empfehlung der STIKO ebenfalls drei Monate nach der Erkrankung eine 1. Auffrischimpfung erhalten.
Ab dem 1. Oktober 2022 sind in Deutschland wegen einer Änderung im Infektionsschutzgesetz drei Covid-19 Impfungen erforderlich, um als „vollständig geimpft“ zu gelten. Das entspricht der sogenannten Grundimmunisierung mit zwei Impfungen und einer Auffrischimpfung. Alternativ werden in Deutschland auch eine PCR bestätigte Erkrankung und zwei Impfungen als „vollständig geimpft“ anerkannt. Vollständig geimpft mussten bis Ende 2022 Menschen sein, die in Einrichtungen arbeiten, in der eine Corona-Impfpflicht galt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist mit Ablauf des 31. Dezember 2022 entfallen. Aus medizinischen Gründen sind aber für alle wegen der besseren Schutzwirkung drei Covid-19 Impfungen empfohlen und sinnvoll. Auch bei Auslandsreisen kann derzeit ein Nachweis des vollständigen Impfschutzes Pflicht sein.
Reisen und Covid-19 Impfung?
Weltweit sind wir das einzige Land, das als sogenanntes immunologisches Ereignis bei bestimmten Konstellationen eine PCR bestätigte Covid-19 Infektion mit der erfolgten Covid-19 Impfung gleichsetzt. Bei geplanten Auslandsreisen sollte man sich rechtzeitig und vorab informieren, welcher Immunstatus zur Einreise erforderlich ist. In den meisten Ländern benötigt man zum aktuellen Zeitpunkt drei Covid-19 Impfungen zur Einreise (Covid-19 Infektionen zählen hier nicht!).
Bei Fragen beraten wir Sie gerne.