Hinweise zum Test auf Coronavirus

von Praxis Dres. Kuprat

Hinweis zu allen Tests auf Coronavirus

Allgemeiner Hinweis zum Testprozedere

Wir führen alle Testungen nur an Bestandspatienten nach vorheriger telefonischer Anmeldung, an bestimmten Tagen und zu bestimmten Uhrzeiten durch. Bitte rufen Sie immer an, vereinbaren Sie einen Termin und kommen Sie nicht ohne Anmeldung in die Praxis! Telefon: 09090/1331

Wir müssen zu unserem Schutz und zum Schutz aller Patienten für die Durchführung der Testungen entsprechende Schutzkleidung tragen. Deshalb werden Testungen gesammelt und nur an bestimmten Tagen und zu bestimmten Uhrzeiten durchgeführt. Dies ist u. a. auch wichtig, um eine Virusübertragung in der Praxis zu verhindern.

Wann, wie und wo kann ich mich testen lassen?

1. Erkältungszeichen

Bei Erkältungssymptomen und Verdacht auf eine Coronavirusinfektion ist nach vorausgehender telefonischer Vereinbarung und nach Absprache mit der Praxis und den Ärzten unter Telefon: 09090/1331 die Durchführung eines Nasen-Rachen-Abstriches über unsere Praxis möglich. Kostenträger sind die Krankenkassen.

Außerhalb der Praxisöffnungszeiten ist eine Testung über Testzentren möglich. (Testzentren Donauries: www.donau-ries.de/testen). Ab dem 01.03.2023 schliessen alle kommunalen Testzentren im Landkreis Augsburg und Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Covid-19 Testungen werden aber weiterhin in einigen Apotheken und privat betriebenen Schnelltestzentren angeboten: map.schnelltestportal.de

2. Coronvirus-Antigen-Schnelltest mit Befund­mitteilung nach 15 Minuten

Wenn Sie ein schnelles Ergebnis benötigen, um nachzuweisen, ob Sie Coronavirus positiv oder negativ sind, bieten wir den SARS-Cov2-Ag-Schnelltest in unserer Praxis an. Nach Durchführung eines Nasen-Rachen-Abstrichs kann der Test innerhalb von 15 Minuten in der Praxis ausgewertet werden.

Da wir auch hier entsprechende Schutzkleidung tragen, führen wir diesen Test nur nach telefonischer Terminvereinbarung durch.

Wir bieten Ihnen den Schnelltest als Selbstzahlungsleistung an.

3. Testnachweis vor einer geplanten Operation, einem geplanten Kranken­haus­aufenthalt oder einer Reha­bilitation

Der Bund hat die Kostenübernahme dieser Testungen ab dem 01.03.2023 eingestellt.

Sollten Sie vor einem geplanten Eingriff, einem geplanten Aufenthalt im Krankenhaus oder einer Rehabilitation die Vorlage eines negativen Coronatests benötigen, können wir diesen ab dem 01.03.2023 nicht mehr durchführen. Der notwendige Abstrich muss zukünftig von der Einrichtung selbst durchgeführt werden.

4. Testungen im Zusammenhang mit Reisen

Alle notwendigen Testungen im Zusammenhang mit Reisen sind Selbstzahlungsleistungen.

5. Antikörpertestung auf Corona­virus mit Blutabnahme

Habe ich bereits eine Erkrankung durchgemacht und Antikörper auf das Coronavirus gebildet? Habe ich Antikörper nach einer Impfung gebildet?

Auch die Antikörpertestung auf Coronavirus ist durch eine Blutabnahme durch unsere Praxis möglich. Inzwischen gibt es die Möglichkeit bei einer Antikörperbestimmung im Blut zwei verschiedene Antikörper zu bestimmen, die Antikörper nach einer Coronaviruserkrankung und Antikörper nach einer Impfung nachweisen können. Diese Untersuchung ist eine Selbstzahlungsleistung. Wenn Sie an einer Testung Interesse haben, beraten wir sie dazu gerne.

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